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Barrierefreiheit

Barrierefreiheit seit 2025 Pflicht: Ist Ihre Webseite BFSG-konform?

28. Juli 2026 · 6 Min. Lesezeit

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das die europäische Accessibility-Act-Richtlinie umsetzt. Viele Unternehmen haben davon gehört, wissen aber nicht genau, ob und wie sehr sie betroffen sind, und was das für die eigene Webseite praktisch bedeutet.

Worum es beim BFSG geht

Das Gesetz verpflichtet Anbieter bestimmter digitaler Produkte und Dienstleistungen, diese barrierefrei zugänglich zu machen, orientiert an internationalen Standards wie der WCAG 2.1 auf Stufe AA. Betroffen sind vor allem Angebote mit Verbraucherbezug, etwa Online-Shops, Banking- und Buchungsdienste, E-Books oder bestimmte Kommunikationsdienste. Ob und in welchem Umfang Ihr Betrieb konkret betroffen ist, hängt von Geschäftsmodell und Unternehmensgröße ab. Es gibt Ausnahmen, etwa für Kleinstunternehmen. Eine belastbare rechtliche Einschätzung für Ihren konkreten Fall ersetzt dieser Artikel nicht.

Was WCAG 2.1 AA in der Praxis bedeutet

  • Ausreichender Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund, auch für sehbeeinträchtigte Nutzer lesbar
  • Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, ohne dass eine Maus zwingend nötig ist
  • Alternativtexte für Bilder und aussagekräftige Formular-Labels für Screenreader
  • Sichtbarer Fokuszustand bei interaktiven Elementen wie Links, Buttons und Formularfeldern
  • Verständliche, konsistente Struktur mit korrekt ausgezeichneten Überschriften

Was bei Nichteinhaltung droht

Neben dem Reputationsrisiko, nicht barrierefrei zugänglich zu sein und dadurch Kunden auszuschließen, drohen bei nachgewiesenen Verstößen im Rahmen des BFSG behördliche Maßnahmen bis hin zu Bußgeldern. Wichtiger als die Abschreckung ist aber der praktische Nutzen: Eine barrierefreie Webseite ist in der Regel auch technisch sauberer, schneller und für Suchmaschinen besser lesbar.

Wie eine Konformitätsprüfung abläuft

Wir prüfen Ihre Webseite in zwei Schritten: automatisiert nach WCAG 2.1 AA sowie manuell für Punkte, die sich nicht automatisch testen lassen, etwa Kontraste im Detail, sinnvolle Tab-Reihenfolgen und Tastaturbedienbarkeit. Am Ende steht ein konkreter, priorisierter Maßnahmenkatalog statt einer abstrakten Checkliste. Die Umsetzung der gefundenen Punkte lässt sich optional direkt dazubuchen.

Fazit

Ob das BFSG Sie in vollem Umfang betrifft oder nicht, eine barrierefreiere Webseite schließt niemanden aus und schadet nie. Die BFSG-Konformitätsprüfung startet bei 890 € und zeigt Ihnen schwarz auf weiß, wo Ihre Webseite heute steht.

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